Was ist IDW S1?

Der IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1) legt die Grundsätze dar, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Er ist kein Gesetz, aber der in Deutschland anerkannte Bewertungsstandard und wird von Gerichten, Finanzbehörden und der Wirtschaftsprüfung als Maßstab herangezogen.

Die Neufassung 2026 (verabschiedet vom FAUB am 11.02.2026) ersetzt den bisherigen IDW S1 i.d.F. 2008 und ist auf alle Bewertungsstichtage nach Veröffentlichung anzuwenden. Sie bringt 14 komplett neue Regelungen und 21 inhaltliche Änderungen. Die 10 wichtigsten Änderungen im Überblick →

Wertkonzepte

Der IDW S1 unterscheidet drei Wertkonzepte:

  • Objektivierter Unternehmenswert: Intersubjektiv nachvollziehbarer Zukunftserfolgswert aus der Perspektive typisierter Eigenkapitalgeber. Kommt bei Interessengegensätzen zum Einsatz (z.B. Gesellschafterstreit, steuerliche Bewertung).
  • Plausibilisierter Entscheidungswert (neu 2026): Ersetzt den bisherigen „subjektiven Entscheidungswert“. Erfordert interne und externe Plausibilitätsbeurteilung. Relevant für Fairness Opinions und Bilanzierungszwecke.
  • Schiedswert: Einigungswert unter Abwägung der Wertvorstellungen mehrerer Parteien.

Vier Funktionen des Bewerters

  • Neutraler Gutachter: Vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung. Ergebnis: Gutachten.
  • Neutraler Sachverständiger (neu 2026): Ausreichende (statt vollumfängliche) Plausibilitätsbeurteilung. Ergebnis: Stellungnahme. Ideal für Mandate ohne vollumfängliche Bewertung.
  • Berater: Keine zwingende Plausibilitätsbeurteilung. Ergebnis: Wertberechnung.
  • Schiedsgutachter / Vermittler: Feststellung oder Vorschlag eines Einigungswerts.

Dreiphasenmodell (neu 2026)

Der bisherige Zweiphasenansatz wird durch ein Dreiphasenmodell ergänzt:

  • Detailplanungsphase (3–5 Jahre): Detaillierte Planung der internen und externen Einflussfaktoren.
  • Übergangsphase (neu, Tz. 69): Für mittel- und langfristige Trends und Transformationsprozesse. Länge individuell festzulegen.
  • Nachhaltiges Ergebnis („ewige Rente“): Muss eigenständig hergeleitet werden – eine unreflektierte Fortschreibung des letzten Planjahres ist nicht zulässig (Tz. 71). Es sind langfristig erzielbare Umsatzniveaus und Margenerwartungen zu berücksichtigen.

KMU-Bewertung: Jetzt verbindlich im Standard (Kap. 12)

Die größte praktische Änderung für den Mittelstand: Die Besonderheiten der KMU-Bewertung waren bisher nur im IDW Praxishinweis 1/2014 geregelt – als Empfehlung, nicht als Standard. Kapitel 12 regelt jetzt verbindlich:

  • Unternehmerlohn (Tz. 166): Marktgerechte Vergütung für die Tätigkeit des Eigenkapitalgebers – einschließlich Familienangehöriger und nahestehender Personen.
  • Sphärentrennung (Tz. 162–163): Klare Abgrenzung der Unternehmensebene von der privaten Sphäre der Eigenkapitalgeber.
  • Übertragbare Ertragskraft (Tz. 164–165): Nur die Ertragskraft, die auf einen Nachfolger übertragbar ist, darf nachhaltig angesetzt werden.

Ausdrücklich als nicht sachgerecht eingestuft: Risikozuschläge für mangelnde Fungibilität oder geringe Unternehmensgröße (Tz. 168) sowie die „modifizierte Ertragswertmethode“ (Tz. 161).

Multiplikatorverfahren aufgewertet

Multiplikatormethoden werden im IDW S1 2026 konzeptionell als „vereinfachte Zukunftserfolgswertverfahren“ eingeordnet. Neu: Plausibilisierungen des Bewertungsergebnisses mittels Multiplikatoren sind in der Berichterstattung darzustellen (Tz. 182). Prognostizierte Multiplikatoren werden gegenüber historischen bevorzugt (Tz. 145).

Wachstumsabschlag differenzierter

Die Geldentwertungsrate ist nur noch ein „erster Anhaltspunkt“ (Tz. 125). Erforderlich ist eine unternehmensspezifische Analyse der Preisüberwälzungsfähigkeit. Zusätzlich muss die Wachstumsfinanzierung bei konstanter Kapitalstruktur berücksichtigt werden (Tz. 126).

Vollgutachten vs. Kurzgutachten vs. Wertindikation

  • Vollgutachten: Maximale Dokumentationstiefe, vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung. Gerichts- und prüfungsfest. Typischerweise im fünfstelligen Bereich.
  • Stellungnahme (Neutraler Sachverständiger): Neue Option seit IDW S1 2026. Ausreichende Plausibilitätsbeurteilung. Ideal für Mandate, die kein Vollgutachten erfordern.
  • Wertindikation: Erste Orientierung mit begrenztem Aufwand. Ergebnis: Beraterfunktion.

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