Wann eine Gegenprüfung sinnvoll ist

  • Sie haben ein Gutachten erhalten und der ermittelte Wert erscheint unrealistisch hoch oder niedrig.
  • Ihr Anwalt benötigt eine fundierte Stellungnahme für das Gerichtsverfahren.
  • Das Finanzamt hat einen Wert festgesetzt, den Sie im Einspruchsverfahren anfechten möchten.
  • Das vorliegende Gutachten basiert noch auf dem IDW S1 i.d.F. 2008 – und Sie möchten wissen, ob es den Anforderungen der Neufassung 2026 standhält.

Was ich bei einer Gegenprüfung konkret untersuche

  • Methodenwahl: Ist das angewandte Verfahren für den Bewertungsanlass sachgerecht?
  • IDW-S1-2026-Konformität: Entspricht das Gutachten dem aktuellen Standard? Wurden die neuen KMU-Regelungen (Kap. 12) beachtet?
  • Planungsannahmen: Sind Umsatz-, Kosten- und Investitionsprognosen nachvollziehbar?
  • Nachhaltiges Ergebnis: Eigenständig hergeleitet oder bloße Fortschreibung des letzten Planjahres?
  • Kapitalisierungszins: Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor und Wachstumsabschlag korrekt?
  • Unternehmerlohn: Angemessen bemessen und marktgerecht?
  • Multiplikator-Plausibilisierung: Seit IDW S1 2026 in der Berichterstattung darzustellen (Tz. 182).

5 Warnsignale, dass ein Bewertungsgutachten fehlerhaft sein könnte:
1. Kein individueller Kapitalisierungszins hergeleitet. 2. Unternehmerlohn fehlt oder ist nicht begründet. 3. Keine Ergebnisbereinigung der Vergangenheit dokumentiert. 4. Nachhaltiges Ergebnis nur als Fortschreibung. 5. Verwendung von Fungibilitätsabschlägen oder der „modifizierten Ertragswertmethode“ (beides nach IDW S1 2026 nicht sachgerecht).

Was Sie erhalten

  • Schriftliche Stellungnahme mit konkreten Kritikpunkten und Alternativrechnung
  • Argumentationshilfen für Verhandlung, Einspruch oder Gerichtsverfahren
  • Bei Bedarf: Eigenes Gegengutachten als vollständige Alternative