Was kostet eine Unternehmensbewertung?

Die häufigste Frage meiner Mandanten – und eine, die ich transparent beantworten möchte.

Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – aber hier sind Richtwerte

Die Kosten einer Unternehmensbewertung hängen von Bewertungsanlass, Unternehmensgröße und -komplexität sowie dem gewünschten Dokumentationsgrad ab.

Preisbandbreiten

Wertindikation

Erste Orientierung über den Unternehmenswert. Geeignet als Entscheidungsgrundlage oder zur Vorbereitung auf Verhandlungen. Preisrahmen: niedriger vierstelliger Bereich.

Werteinschätzung kompakt

Die produktisierte Einstiegsstufe: eine belastbare Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, geliefert in wenigen Tagen. Kein gerichtsfestes Gutachten, aber die Antwort auf die Frage „Lohnt sich der Aufwand?“. Preis: 3.700 € zzgl. USt. (Festpreis) – bei Folgebeauftragung vollständig angerechnet. Zum Format-Vergleich →

Gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 (i.d.F. 2026)

Das neue Regelformat des Standards: gleiche Bewertungsmethodik wie das Bewertungsgutachten, ausreichende (statt vollumfängliche) Plausibilitätsbeurteilung der Planung. Entspricht im Umfang etwa dem bisherigen Vollgutachten nach IDW S1 i.d.F. 2008 und reicht nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Preis: Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. Ausführlich: Wann reicht die Stellungnahme? →

Bewertungsgutachten nach IDW S1

Die höchste Stufe: maximale Dokumentationstiefe mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung als neutraler Gutachter. Für streitige Verfahren, Gegen-Gutachter-Konstellationen und gesellschaftsrechtliche Abfindungen. Preis: Festpreis ab 14.700 € zzgl. USt. Für Bewertungsstichtage vor dem 9. April 2026 gilt noch IDW S1 i.d.F. 2008 – das klassische Vollgutachten, Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.

Die vier Formate im Vergleich

FormatGeeignet fürFinanzamt/Gericht?Preisrahmen
WertindikationErste Orientierung, Verhandlungsvorbereitung, VerkaufsentscheidungNein – Orientierungswertniedriger vierstelliger Bereich
Werteinschätzung kompakt„Lohnt sich der Streit?“, Vorstufe zu Stellungnahme und BewertungsgutachtenNein – Entscheidungsgrundlage (voll anrechenbar)3.700 € zzgl. USt.
Gutachterliche Stellungnahme (IDW S1 i.d.F. 2026)Regelformat: Einigung, Verhandlung, Nachweis gegenüber Finanzamt und GerichtIn den meisten Fällen jaFestpreis ab 9.700 € zzgl. USt.
Bewertungsgutachten (neutraler Gutachter)Streitige Verfahren, Gegen-Gutachter, gesellschaftsrechtliche AbfindungJa – maximale BeweiskraftFestpreis ab 14.700 € zzgl. USt.

Transparentes Angebot: Nach einem kurzen Erstgespräch (kostenlos und unverbindlich) erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot. Keine versteckten Kosten.

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

  • Unternehmensgröße und -komplexität: Ein Einzelunternehmen mit klarer Ergebnisstruktur ist schneller bewertet als eine GmbH-Holding mit Tochtergesellschaften.
  • Bewertungsanlass: Ein steuerliches Gutachten erfordert andere Dokumentation als ein Gutachten für Kaufpreisverhandlungen.
  • Qualität der Unterlagen: Gut aufbereitete Jahresabschlüsse reduzieren den Aufwand erheblich.
  • Dokumentationsgrad: Bewertungsgutachten (neutraler Gutachter, vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung) vs. gutachterliche Stellungnahme (neutraler Sachverständiger, ausreichende Plausibilitätsbeurteilung) vs. Wertberechnung (Berater).

Wann sich die Investition rechnet

Bei steuerlicher Bewertung: Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt bei KMU regelmäßig einen Wert, der 30–60 % über dem IDW-S1-Wert liegt. Ein Gutachten kann eine Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich bedeuten. Mehr zur steuerlichen Bewertung →

Bei Gesellschafterstreit: Wenn die Abfindungsvorstellungen sechsstellig auseinanderliegen, sind Gutachterkosten eine sinnvolle Investition in Rechtssicherheit. Mehr →

Bei Unternehmensverkauf: Ein Verkäufer ohne professionelle Bewertung verschenkt erfahrungsgemäß 15–30 % des möglichen Kaufpreises. Mehr →

Rechenbeispiel: Kosten vs. Hebel (vereinfacht)

Eine GmbH wird verschenkt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt 2,4 Mio. € – ein IDW-S1-Gutachten kommt unter Berücksichtigung von Unternehmerlohn und individuellem Kapitalisierungszins auf 1,6 Mio. €. Die um 800.000 € niedrigere Bemessungsgrundlage spart – je nach Steuerklasse und Freibeträgen – schnell eine sechsstellige Schenkungsteuer. Dem stehen Gutachtenkosten ab 9.700 € zzgl. USt. gegenüber. Dieselbe Logik gilt bei Abfindungen: In einem realen Fall lagen Forderung (1,2 Mio. €) und objektivierter Wert (740.000 €) fast eine halbe Million auseinander – mehr dazu.

So halten Sie die Kosten niedrig

  • Unterlagen vollständig liefern: Die letzten drei Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Gesellschaftsvertrag und – falls vorhanden – eine Unternehmensplanung. Gut aufbereitete Unterlagen senken den Aufwand spürbar.
  • Das richtige Format wählen: Nicht jeder Anlass braucht das Bewertungsgutachten – in den meisten Fällen trägt die gutachterliche Stellungnahme. Im Erstgespräch kläre ich, welches Format wirklich nötig ist; als Einstieg genügt oft die Werteinschätzung kompakt (3.700 € zzgl. USt., voll anrechenbar).
  • Früh starten: Wer erst im laufenden Gerichtsverfahren bewertet, zahlt doppelt – ein frühes Privatgutachten kann eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, bevor Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen.
  • Erst grob rechnen: Eine erste Bandbreite liefert Ihnen die Seite EBIT-Multiplikatoren nach Branchen – kostenlos und in wenigen Minuten.

Häufige Fragen zu den Kosten

Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 (i.d.F. 2026) kostet als Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. – sie reicht nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung gibt es ab 14.700 € zzgl. USt. Der konkrete Preis hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und Bewertungsanlass ab; nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.

Die Werteinschätzung kompakt kostet 3.700 € zzgl. USt. – Festpreis, bei Folgebeauftragung von Stellungnahme oder Bewertungsgutachten voll angerechnet. Die allererste Einschätzung – ob und welches Format sich für Ihren Fall lohnt – ist kostenlos: Sie schildern den Anlass, ich antworte innerhalb von 24 Stunden.

Das hängt vom Anlass ab: Bei betrieblicher Veranlassung (Unternehmensverkauf, Umstrukturierung, Betriebsprüfung) sind die Kosten regelmäßig als Betriebsausgaben abziehbar; bei privaten Anlässen wie dem Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei besonders eiligen Anlässen sprechen wir Prioritäten vorab ab.

Bewertungsbedarf? Sprechen wir darüber.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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