Die häufigste Frage meiner Mandanten – und eine, die ich transparent beantworten möchte.
Die Kosten einer Unternehmensbewertung hängen von Bewertungsanlass, Unternehmensgröße und -komplexität sowie dem gewünschten Dokumentationsgrad ab.
Erste Orientierung über den Unternehmenswert. Geeignet als Entscheidungsgrundlage oder zur Vorbereitung auf Verhandlungen. Preisrahmen: niedriger vierstelliger Bereich.
Die produktisierte Einstiegsstufe: eine belastbare Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, geliefert in wenigen Tagen. Kein gerichtsfestes Gutachten, aber die Antwort auf die Frage „Lohnt sich der Aufwand?“. Preis: 3.700 € zzgl. USt. (Festpreis) – bei Folgebeauftragung vollständig angerechnet. Zum Format-Vergleich →
Das neue Regelformat des Standards: gleiche Bewertungsmethodik wie das Bewertungsgutachten, ausreichende (statt vollumfängliche) Plausibilitätsbeurteilung der Planung. Entspricht im Umfang etwa dem bisherigen Vollgutachten nach IDW S1 i.d.F. 2008 und reicht nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Preis: Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. Ausführlich: Wann reicht die Stellungnahme? →
Die höchste Stufe: maximale Dokumentationstiefe mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung als neutraler Gutachter. Für streitige Verfahren, Gegen-Gutachter-Konstellationen und gesellschaftsrechtliche Abfindungen. Preis: Festpreis ab 14.700 € zzgl. USt. Für Bewertungsstichtage vor dem 9. April 2026 gilt noch IDW S1 i.d.F. 2008 – das klassische Vollgutachten, Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.
| Format | Geeignet für | Finanzamt/Gericht? | Preisrahmen |
|---|---|---|---|
| Wertindikation | Erste Orientierung, Verhandlungsvorbereitung, Verkaufsentscheidung | Nein – Orientierungswert | niedriger vierstelliger Bereich |
| Werteinschätzung kompakt | „Lohnt sich der Streit?“, Vorstufe zu Stellungnahme und Bewertungsgutachten | Nein – Entscheidungsgrundlage (voll anrechenbar) | 3.700 € zzgl. USt. |
| Gutachterliche Stellungnahme (IDW S1 i.d.F. 2026) | Regelformat: Einigung, Verhandlung, Nachweis gegenüber Finanzamt und Gericht | In den meisten Fällen ja | Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. |
| Bewertungsgutachten (neutraler Gutachter) | Streitige Verfahren, Gegen-Gutachter, gesellschaftsrechtliche Abfindung | Ja – maximale Beweiskraft | Festpreis ab 14.700 € zzgl. USt. |
Transparentes Angebot: Nach einem kurzen Erstgespräch (kostenlos und unverbindlich) erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot. Keine versteckten Kosten.
Bei steuerlicher Bewertung: Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt bei KMU regelmäßig einen Wert, der 30–60 % über dem IDW-S1-Wert liegt. Ein Gutachten kann eine Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich bedeuten. Mehr zur steuerlichen Bewertung →
Bei Gesellschafterstreit: Wenn die Abfindungsvorstellungen sechsstellig auseinanderliegen, sind Gutachterkosten eine sinnvolle Investition in Rechtssicherheit. Mehr →
Bei Unternehmensverkauf: Ein Verkäufer ohne professionelle Bewertung verschenkt erfahrungsgemäß 15–30 % des möglichen Kaufpreises. Mehr →
Eine GmbH wird verschenkt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt 2,4 Mio. € – ein IDW-S1-Gutachten kommt unter Berücksichtigung von Unternehmerlohn und individuellem Kapitalisierungszins auf 1,6 Mio. €. Die um 800.000 € niedrigere Bemessungsgrundlage spart – je nach Steuerklasse und Freibeträgen – schnell eine sechsstellige Schenkungsteuer. Dem stehen Gutachtenkosten ab 9.700 € zzgl. USt. gegenüber. Dieselbe Logik gilt bei Abfindungen: In einem realen Fall lagen Forderung (1,2 Mio. €) und objektivierter Wert (740.000 €) fast eine halbe Million auseinander – mehr dazu.
Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 (i.d.F. 2026) kostet als Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. – sie reicht nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung gibt es ab 14.700 € zzgl. USt. Der konkrete Preis hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und Bewertungsanlass ab; nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Die Werteinschätzung kompakt kostet 3.700 € zzgl. USt. – Festpreis, bei Folgebeauftragung von Stellungnahme oder Bewertungsgutachten voll angerechnet. Die allererste Einschätzung – ob und welches Format sich für Ihren Fall lohnt – ist kostenlos: Sie schildern den Anlass, ich antworte innerhalb von 24 Stunden.
Das hängt vom Anlass ab: Bei betrieblicher Veranlassung (Unternehmensverkauf, Umstrukturierung, Betriebsprüfung) sind die Kosten regelmäßig als Betriebsausgaben abziehbar; bei privaten Anlässen wie dem Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei besonders eiligen Anlässen sprechen wir Prioritäten vorab ab.