Die häufigste Frage meiner Mandanten – und eine, die ich transparent beantworten möchte.
Die Kosten einer Unternehmensbewertung hängen von Bewertungsanlass, Unternehmensgröße und -komplexität sowie dem gewünschten Dokumentationsgrad ab.
Erste Orientierung über den Unternehmenswert. Geeignet als Entscheidungsgrundlage oder zur Vorbereitung auf Verhandlungen. Preisrahmen: niedriger vierstelliger Bereich.
Methodisch fundiert, aber mit verkürzter Darstellung. Für außergerichtliche Einigungen und Orientierungszwecke. Preisrahmen: mittlerer bis oberer vierstelliger Bereich.
Maximale Dokumentationstiefe mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung. Gerichts- und prüfungsfest. Preisrahmen: fünfstelliger Bereich.
| Format | Geeignet für | Gerichts-/prüfungsfest? | Preisrahmen |
|---|---|---|---|
| Wertindikation | Erste Orientierung, Verhandlungsvorbereitung, Verkaufsentscheidung | Nein – Orientierungswert | niedriger vierstelliger Bereich |
| Kurzgutachten / Stellungnahme | Außergerichtliche Einigung, Plausibilisierung, Einspruchsverfahren | Bedingt – je nach Anlass | mittlerer bis oberer vierstelliger Bereich |
| Vollgutachten nach IDW S1 | Gericht, Betriebsprüfung, Finanzamt, streitige Abfindung | Ja | fünfstelliger Bereich |
Transparentes Angebot: Nach einem kurzen Erstgespräch (kostenlos und unverbindlich) erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot. Keine versteckten Kosten.
Bei steuerlicher Bewertung: Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt bei KMU regelmäßig einen Wert, der 30–60 % über dem IDW-S1-Wert liegt. Ein Gutachten kann eine Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich bedeuten. Mehr zur steuerlichen Bewertung →
Bei Gesellschafterstreit: Wenn die Abfindungsvorstellungen sechsstellig auseinanderliegen, sind Gutachterkosten eine sinnvolle Investition in Rechtssicherheit. Mehr →
Bei Unternehmensverkauf: Ein Verkäufer ohne professionelle Bewertung verschenkt erfahrungsgemäß 15–30 % des möglichen Kaufpreises. Mehr →
Eine GmbH wird verschenkt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts ergibt 2,4 Mio. € – ein IDW-S1-Gutachten kommt unter Berücksichtigung von Unternehmerlohn und individuellem Kapitalisierungszins auf 1,6 Mio. €. Die um 800.000 € niedrigere Bemessungsgrundlage spart – je nach Steuerklasse und Freibeträgen – schnell eine sechsstellige Schenkungsteuer. Dem stehen Gutachtenkosten im fünfstelligen Bereich gegenüber. Dieselbe Logik gilt bei Abfindungen: In einem realen Fall lagen Forderung (1,2 Mio. €) und objektivierter Wert (740.000 €) fast eine halbe Million auseinander – mehr dazu.
Ein Vollgutachten nach IDW S1 liegt im fünfstelligen Bereich – abhängig von Unternehmensgröße, Komplexität und Bewertungsanlass. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Eine Wertindikation beginnt im niedrigen vierstelligen Bereich. Die allererste Einschätzung – ob und welches Format sich für Ihren Fall lohnt – ist kostenlos: Sie schildern den Anlass, ich antworte innerhalb von 24 Stunden.
Das hängt vom Anlass ab: Bei betrieblicher Veranlassung (Unternehmensverkauf, Umstrukturierung, Betriebsprüfung) sind die Kosten regelmäßig als Betriebsausgaben abziehbar; bei privaten Anlässen wie dem Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei besonders eiligen Anlässen sprechen wir Prioritäten vorab ab.