Sie haben ein Bewertungsgutachten erhalten und zweifeln am Ergebnis? Ich prüfe Methodik, Annahmen und Berechnung – und sage Ihnen, wo die Schwachstellen liegen.
5 Warnsignale, dass ein Bewertungsgutachten fehlerhaft sein könnte:
1. Kein individueller Kapitalisierungszins hergeleitet. 2. Unternehmerlohn fehlt oder ist nicht begründet. 3. Keine Ergebnisbereinigung der Vergangenheit dokumentiert. 4. Nachhaltiges Ergebnis nur als Fortschreibung. 5. Verwendung von Fungibilitätsabschlägen oder der „modifizierten Ertragswertmethode“ (beides nach IDW S1 2026 nicht sachgerecht).
Welche Stufe sinnvoll ist, hängt von Streitwert und Verfahrensstand ab – das kläre ich mit Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung (Antwort innerhalb von 24 Stunden). Details zu den Kosten: Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Die Gegenprüfung ist ein Kernbestandteil meiner Zusammenarbeit mit Beratern: Rechtsanwälte erhalten die fachliche Munition für den Schriftsatz – etwa wenn das gegnerische Gutachten mit veralteten Parametern, Fungibilitätsabschlägen oder der „modifizierten Ertragswertmethode" arbeitet. Steuerberater nutzen die Prüfung gegen überhöhte Wertansätze des Finanzamts im Einspruchsverfahren.
Je nach Stufe: Ein Plausibilitäts-Check liegt im vierstelligen Bereich, eine ausführliche Stellungnahme im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich, ein vollständiges Gegengutachten im fünfstelligen Bereich. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Mindestens das zu prüfende Gutachten. Hilfreich sind zusätzlich die letzten Jahresabschlüsse und – falls vorhanden – die Planungsunterlagen, auf denen das Gutachten basiert. Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer die Prüfung.
Belegte Kritikpunkte mit Alternativrechnung – die Grundlage für Verhandlung, Einspruch oder Schriftsatz. Häufige Angriffspunkte sind ein veralteter Basiszins, ein unbegründeter Unternehmerlohn, eine bloß fortgeschriebene Planung sowie methodisch überholte Abschläge nach IDW S1 2026.
Auch das ist ein wertvolles Ergebnis: Sie wissen dann belastbar, dass der Wert trägt – und verhandeln bzw. entscheiden auf sicherer Grundlage, statt auf ein aussichtsloses Verfahren zu setzen.